Frage von Claus S. • 12.10.2022
Antwort von Christel Oldenburg SPD • 29.11.2022
baurelevante Maßnahmen dürfen dann durchgeführt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die statistische Prüfung der Arbeiten ausgestellt hat.
baurelevante Maßnahmen dürfen dann durchgeführt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die statistische Prüfung der Arbeiten ausgestellt hat.
Dennoch ist die Straßenführung eine Angelegenheit, die auf kommunaler Ebene und somit von der Hansestadt Lübeck entschieden wird, sodass das Thema außerhalb meines direkten Wirkungskreises liegt
Individuelle Mobilität unabhängig vom eigenen Geldbeutel zu ermöglichen und niemanden von einer Mitwirkung beim Klimaschutz auszuschließen ist das Ziel.