Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Martin Schirdewan | GUE/NGL | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Christine Schneider | EVP | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Helmut Scholz | GUE/NGL | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Sven Schulze | EVP | 14 - Sachsen-Anhalt | Dafür gestimmt | |
Joachim Schuster | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwab | EVP | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Ralf Seekatz | EVP | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Nico Semsrott | Grüne/EFA | 17 - Bund | Nicht beteiligt | |
Sven Simon | EVP | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Birgit Sippel | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Martin Sonneborn | fraktionslos | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Sabine Verheyen | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Viola von Cramon-Taubadel | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Axel Voss | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Marion Walsmann | EVP | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Manfred Weber | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Rainer Wieland | EVP | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Tiemo Wölken | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Bernhard Zimniok | ID | 17 - Bund | Enthalten |
Unter der Verstümmelung weiblicher Genitalien versteht man alle Handlungen zur teilweisen oder vollständigen Entfernung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane. Die weiblichen Genitalien werden hierbei bewusst zu nichtmedizinischen Zwecken verändert oder verletzt. Die Genitalverstümmelung hat vor allem in vielen Ländern Afrikas eine lange Tradition und soll die Jungfräulichkeit und Treue der Frau symbolisieren und sicherstellen.
Im Antrag des Parlamentes heißt es, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sei ein grausamer und systematischer Verstoß gegen die Menschenrechte und Ausdruck der geschlechtsspezifischen Ungleichheit. Die Praktik sei weder mit einer Religion noch mit einer Kultur verbunden und gehe häufig mit anderen Problemen, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Ungleichheit stehen, einher. Darunter fielen beispielsweise der mangelnde Zugang von Mädchen zu Bildung und umfassender Sexualerziehung, mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, Zwangsheirat oder Frühverheiratung und der mangelnde Zugang zu guter medizinischer Versorgung. Kritisiert wird zudem die sogenannte „Medikalisierung“, die darin bestehe, dass die Verstümmelung in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung vorgenommen wird. Dies stelle einen gefährlichen Versuch dar, diesen Brauch zu legitimieren und unter Umständen sogar Profit daraus zu schlagen.
Trotz bereits bestehender EU-Übereinkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sei die Anzahl der von weiblicher Genitalverstümmelung gefährdeten und betroffenen Mädchen und Frauen in den letzten Jahren weiter angestiegen. Weltweit sind mindestens 200 Millionen Frauen in 30 Ländern betroffen. Auch in Europa müssten schätzungsweise 600.000 Frauen mit den lebenslangen physischen und psychischen Folgen der Genitalverstümmelung leben.
Um diesen Missstand effektiver zu bekämpfen, fordert der Antrag die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten nun auf, eine Strategie zur weltweiten Einstellung der Genitalverstümmelung zu entwickeln. Diese soll u.a. folgende Maßnahmen beinhalten:
- Im künftigen EU-Haushalt solle die Unterstützung von verschiedenen Projekten und Programmen gewährleistet werde.
- Die Zusammenarbeit mit Drittländern müsse intensiviert werden - so sollen diese dazu bewegt werden, nationale Gesetze zu erlassen, die die Verstümmelung weiblicher Genitalien untersagen.
- Die Kommission solle sicherstellen, dass die Kooperation der EU mit Drittländern entsprechend der Einhaltung von Menschenrechtsklauseln überprüft wird.
- Um Diskrepanzen zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen, sollen zudem EU-weit die gleichen Behandlungsstandards zur Betreuung der Opfer gelten.
Die Abgeordneten riefen außerdem erneut dazu auf, das Übereinkommen von Istanbul - ein Abkommen des Europarats aus dem Jahr 2017 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - von allen Mitgliedsstaaten ratifizieren zu lassen, sodass der Schutz von Frauen und die strafrechtliche Verfolgung der Täter in allen Vertragsstaaten gewährleistet werde. Durch all diese Vorhaben solle ein gesellschaftlicher Wandel eingeleitet und eine Neuordnung der Geschlechterverhältnisse gelingen, sodass die weibliche Genitalverstümmelung endgültig bis zum Jahr 2030 gestoppt werden könne, lautet die Hoffnung des Antrages.
Mit 612 Stimmen dafür, nur 7 Stimmen dagegen und 32 Enthaltungen wurde der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen. Von den deutschen Abgeordneten stimmte lediglich Stefan Berger von der EVP-Fraktion dagegen. Alle deutschen Abgeordneten der ID-Fraktion enthielten sich ihrer Stimme.