Migrations- und Asylpakt: Schnellverfahren an den Außengrenzen

Im EU-Parlament wurde nach Beratungen final über ein umfangreiches Migrations- und Asylpaket abgestimmt. Die Maßnahmen wurden auf zehn einzelne namentliche Abstimmungen aufgeteilt, die Ergebnisse der anderen Abstimmungen sind weiter unten kurz zusammengefasst.

In der Abstimmung zur neuen Asylverfahrensverordnung wurde beschlossen, dass Asylverfahren künftig bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Diese sollen in der Nähe der EU-Außengrenzen oder in Transitzonen durchgeführt werden und bis zu 12 Wochen dauern. Asylbewerber:innen, deren Antrag abgelehnt wird, sollen in weniger als 12 Wochen zurückgeschickt werden. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen - auch Familien mit Kindern - unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können. Unbegleitete Minderjährige sollen nicht dem Grenzverfahren unterzogen werden, es sei denn, sie stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Die Mitgliedsländer wollen zunächst 30.000 Plätze in Grenzlagern schaffen.

Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 705 EU-Abgeordneten.

Die Richtlinie wurde insgesamt mit 301 Jastimmen zu 269 Neinstimmen bei 51 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen Abgeordneten stimmten 44 dafür und 43 dagegen. Die EVP-Fraktion sowie die RE-Fraktion stimmten geschlossen dafür, die Grünen-Fraktion und die ID-Fraktion geschlossen dagegen. In der S&D-Fraktion gab es drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Dagegen stimmten Udo Bullmann, Dietmar Köster und Maria Noichl. Enhalten haben sich Delara Burkhardt, Karsten Lucke, Thomas Rudner und Joachim Schuster.

Neben dieser Abstimmung wurden neun weitere Abstimmungen durchgeführt, welche unten unter "Weitere Abstimmungen" zu finden sind.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
43
Enthalten
4
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Cornelia ErnstCornelia ErnstGUE/NGL17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Engin ErogluEngin ErogluRE17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Markus FerberMarkus FerberEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Nicolaus FestNicolaus FestID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Romeo FranzRomeo FranzGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Daniel FreundDaniel FreundGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Heinz Michael GahlerHeinz Michael GahlerEVP7 - Hessen Dafür gestimmt
Profilbild-Alexandra-GeeseAlexandra GeeseGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Jens GeierJens GeierS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Niels GeukingNiels GeukingEVP17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Jens GiesekeJens GiesekeEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Andreas GlückAndreas GlückRE17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Henrike HahnHenrike HahnGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Svenja Hahn MdEPSvenja HahnRE17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Martin HäuslingMartin HäuslingGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Niclas HerbstNiclas HerbstEVP15 - Schleswig-Holstein Dafür gestimmt
Portrait von Pierrette Herzberger-FofanaPierrette Herzberger-FofanaGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Monika HohlmeierMonika HohlmeierEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Dieter Peter JahrDieter Peter JahrEVP13 - Sachsen Dafür gestimmt
Portrait von Petra KammerevertPetra KammerevertS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Michael KauchMichael KauchRE17 - Bund Dafür gestimmt
Ska Keller, Bild: Dominik ButzmannSka KellerGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Moritz KörnerMoritz KörnerRE17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar KösterDietmar KösterS&D17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Maximilian KrahMaximilian KrahID13 - Sachsen Dagegen gestimmt

Weitere Abstimmungen

Asyl- und Migrationsmanagement: Alle Mitgliedstaaten müssen einen Beitrag zur Unterstützung von EU-Ländern leisten, die im Vergleich zur Gesamtsituation in der EU unverhältnismäßig hohe Verpflichtungen haben. In diesen Fällen sollen sofortige Solidaritätsmaßnahmen eingeleitet werden. Angenommen mit mit 322 zu 266 Stimmen bei 31 Enthaltungen.

Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt: Bei einer besonders hohen Anzahl ankommender Schutzsuchender soll eine Krisenverordnung greifen, die Solidarität und Unterstützung innerhalb der EU sicherstellen soll. Angenommen mit 301 zu 272 Stimmen bei 46 Enthaltungen.

Einrichtung eines Europäisches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige: Angenommen mit 414 zu 182 Stimmen bei 29 Enthaltungen.

Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen: Personen, die die Voraussetzungen für eine Einreise in die EU nicht erfüllen, werden vor der Einreise in einem bis zu sieben Tage andauernden Verfahren überprüft. Dabei werden sie identifiziert, ihre biometrischen Daten werden erfasst und sie werden Gesundheits- und Sicherheitskontrollen unterzogen.Angenommen mit 366 zu 229 Stimmen bei 26 Enthaltungen.

Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze: Je nach Ausgang des Screenings an den Außengrenzen sollen Drittstatsangehörige entweder in ein Asyl- oder in ein Rückführungsverfahren kommen. Angenommen mit 329 zu 253 Stimmen bei 40 Enthaltungen.

EURODAC-Verordnung: Die Daten von Personen, die irregulär in die EU kommen – darunter Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Menschen ab sechs Jahren –, werden in der überarbeiteten Eurodac-Datenbank gespeichert. Angenommen mit 404 zu 202 Stimmen bei 16 Enthaltungen.

Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz: Schutzsuchende müssen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bleiben, der für ihren Antrag zuständig ist bzw. in dem Schutz gewährt wurde. Angenommen 340 zu 249 Stimmen bei 34 Enthaltungen.

Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass für die Aufnahme von Asylsuchenden gleichwertige Normen gelten. Das betrifft unter anderem Unterkunft, Schulbildung und Gesundheitsversorgung. Registrierte Asylbewerber:innen können künftig spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine Arbeit aufnehmen. Angenommen mit 398 zu 162 Stimmen bei 60 Enthaltungen.

Neuansiedlungsrahmen der Union: Nach einem neuen Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen können Mitgliedstaaten anbieten, von den Vereinten Nationen anerkannte Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen und ihnen damit die legale, organisierte und sichere Einreise in die EU zu ermöglichen. Angenommen mit 452 zu 154 Stimmen bei 14 Enthaltungen.