Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Dagmar Roth-Behrendt | SPD (S&D) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Mechtild Rothe | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Heide Rühle | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 1 - Baden-Württemberg | Enthalten | |
Frithjof Schmidt | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Horst Schnellhardt | CDU/CSU (EVP) | 14 - Sachsen-Anhalt | Dafür gestimmt | |
Jürgen Schröder | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Nicht beteiligt | |
Elisabeth Schroedter | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 5 - Brandenburg | Dagegen gestimmt | |
Martin Schulz | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Willem Schuth | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwab | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Renate Sommer | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Gabriele Stauner | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Ulrich Stockmann | SPD (S&D) | 14 - Sachsen-Anhalt | Dafür gestimmt | |
Helga Trüpel | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 4 - Bremen | Dagegen gestimmt | |
Feleknas Uca | DIE LINKE | 9 - Niedersachsen | Dagegen gestimmt | |
Thomas Ulmer | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Karl von Wogau | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 3 - Berlin | Dagegen gestimmt | |
Ralf Walter | SPD (S&D) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Manfred Weber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Barbara Weiler | SPD (S&D) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Anja Weisgerber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Rainer Wieland | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Gabriele Zimmer | DIE LINKE | 16 - Thüringen | Dagegen gestimmt |
Das Telekom-Paket umfasst Richtlinien zum Verbraucher- und Datenschutz sowie eine Direktive über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten. Besonders umstritten war die sog. Universaldiensterichtlinie. Kritiker wie Datenschützer und Blogger befürchteten massive Eingriffe in die Privatsphäre sowie das Ende der Neutralität und der offenen Struktur des Netzes. Die Sorge wurde genährt durch Formulierungen wie "rechtmäßige Inhalte" (lawful content), von denen in der Richtlinie an einigen Stellen die Rede ist. Wie, so fragten Kritiker, soll ein Internetanbieter (Provider) feststellen, was rechtmäßige Inhalte sind, ohne in die Privatsphäre der Internet-Nutzer einzugreifen? Während die bisherige EU-Telekommunikationsgesetzgebung allein Infrastrukturfragen regele, werde nun ein Einfallstor zur Kontrolle von Inhalten geöffnet, so die Bedenken.
Die deutsche CDU-Europaabgeordnete Christa Klaß schrieb dagegen auf abgeordnetenwatch.de, beim EU-Telekompaket gehe es "nicht um eine Änderung der geltenden Vorschriften zum Fernmeldegeheimnis, sondern um die schwierigen Fragen zum Schutz des Urheberrechts in den Zeiten der Internettechnologie." Die Provider seien "selbstverständlich an die relevanten geltenden Rechtsvorschriften zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz gebunden sind. Dort wird nichts geändert. Diese Vorschläge schränken deshalb auch nicht die individuelle Freiheit und Privatsphäre im Internet ein."
Die Auseinandersetzung über "rechtmäßige" und "unrechtmäßige" Inhalte betrifft vor allem das sog. File-Sharing, bei dem Internet-User untereinander Daten wie Filme oder Musik über das Internet austauschen. Das EU-Parlament stimmte mit großer Mehrheit einem Kompromissvorschlag (pdf) zu, der eine Kooperation zwischen den Providern und der Unterhaltungsindustrie zur Förderung "rechtmäßiger Inhalte" vorsieht, ohne dass dies aber näher ausgeführt wird. Ob Inhalte oder Dienste als "rechtmäßig oder schädlich" eingestuft werden und wie mit Verstößen umgegangen wird, sollen die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten entscheiden. Ebenso wie bei der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet dies, dass es keine einheitliche europäische Regelung gibt.
Datenschutzaktivisten wie Markus Beckedahl vom Blog netzpolitik.org zeigten sich nach der Abstimmung positiv überrascht angesichts zahlreicher Änderungen, die das Parlament gegenüber ursprünglich weitaus radikaleren Plänen durchgesetzt hatte. Vom Tisch ist demnach, einem Internet-User nach dreimaligen Urheberrechtsverletzungen den Internetzugang zu sperren, wie es die französische Regierung plant ("Three Strikes Out"). Auch einer flächendeckenden Internetüberwachung widersetzten sich die Abgeordneten ausdrücklich. An anderer Stelle des Telekom-Pakets wurde festgeschrieben, dass "die Rechte und Freiheiten der Endnutzer (...) keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen". Ursprünglich geplante Ausnahmen wurden in letzter Minute aus dem Text gestrichen.
Unstrittig waren Vorschläge zur Verbesserung von Verbraucherinteressen. Beschlossen wurde u.a., dass Telekom-Unternehmen einen Mindestservice in einer bestimmten Qualität und zu einem für jedermann bezahlbaren Preis anbieten müssen. Nach den Plänen des EU-Parlaments soll es in der Regel maximal einen Tag dauern, die Rufnummer eines Verbrauchers zu übertragen, wenn dieser den Anbieter wechselt. Die Parlamentarier legten auch fest, dass die Laufzeit von Verträgen 24 Monate nicht übersteigen darf. Anbieter müssen zudem den freien Zugang über Festnetz und Handy zur EU-weiten Notrufnummer 112 sicherstellen. Für Behinderte soll der Zugang zu allen Telekommunikationsdiensten ohne Einschränkung möglich sein, zudem sollen die technischen Gerätschaften auch ihren Bedürfnissen entsprechen.
Insgesamt hat das EU-Parlament zahlreiche Änderungen am Entwurf der EU-Kommission vorgeschlagen, die nun dem EU-Ministerrat zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um weitergehende Verbraucherrechte zu Preis- und Tarifinformationen sowie Vertragsbedingungen. So sollen Telefon-Verträge klar und deutlich Auskunft geben müssen über Zugang zu Notrufnummern, Einschränkungen zu bestimmten Diensten und Inhalten (bsp. zu Voice-over-IP-Telefonieren, etc.). Auch die Bedingungen zum Kündigen solcher Verträge müssen, so die Abgeordneten, klar dargestellt werden.
Die Europa-Abgeordneten haben ausdrücklich für einen starken Datenschutz auch im Internet gestimmt. Das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit sowie auf Sicherheit der Information in technologischen System ist ausdrücklich genannt. Datenschutzbestimmungen müssen auch von privaten Netzen und nicht nur von öffentlichen Netzen eingehalten werden, so gelten die Datenschutzbestimmungen etwa auch für soziale Netzwerke wie Facebook oder Myspace.
Internet Dienstleister müssen Maßnahmen ergreifen, um Sicherheitslücken zu schließen. Eine Verletzung von Sicherheitsbestimmungen, wie etwa der Diebstahl von Kundenlisten, muss von dem Internet-Dienstleister an die Regulierungsbehörde gemeldet werden. Zusätzlich müssen die Nutzer gewarnt werden, sofern die Sicherheit ihrer Daten in Gefahr war oder ist.
Das Telekom-Paket, das nun in erster Lesung beraten wurde, steht spätestens im Frühjahr 2009 zur Schlussabstimmung auf der Tagesordnung des EU-Parlaments.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 548
Nein: 88 Stimmen
Enthaltungen: 14