Fragen und Antworten

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Antwort von Josephine Ortleb
SPD
• 24.08.2021

Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Kündigungsfrist vertraglich zu verkürzen. Dennoch kann sich bei tatsächlicher Auflösung des Mietverhältnisses lediglich der Mieter auf diese vom gesetzlichen Standard abweichen.

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