Weiterbetrieb deutscher Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert eine Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen drei deutschen Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023. Hintergrund des Entwurfs ist die aktuelle Diskussion um die Energieversorgungssituation in Deutschland im Winter 2022/2023.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag angenommen. 375 Abgeordnete der Ampel-Koalition stimmten für den Antrag. Es gab 216 Gegenstimmen, größtenteils aus der Unionsfraktion und der Linkspartei. Außerdem stimmten neun Grüne-Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Insgesamt 70 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der AfD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
375
Dagegen gestimmt
216
Enthalten
70
Nicht beteiligt
75
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Kernkraftwerk

Ursprünglich sollten die letzten drei deutschen Kernkraftwerke mit Ablauf des Jahres 2022 abgeschaltet werden. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verändert sich die Energieversorgungssituation in Deutschland. Folge sind geringere und unsichere Gaslieferungen aus Russland. Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf vor, die Kraftwerke als "Einsatzreserve" bis April 2023 weiterlaufen zu lassen, um Versorgungslücken im kommenden Winter zu vermeiden. Obwohl zuvor unter anderem Maßnahmen zur kurzfristigen Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien geschaffen wurden, liefern diese laut Bundesregierung nicht denselben Umfang an Erzeugungskapazitäten wie die Kernkraftwerke.

Mit dem Beschluss werden die zwei aktiven Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 befristet weiterbetrieben. Die Bundesregierung erhofft sich mit der Maßnahme eine Netzsicherheit bei der Energieversorgung in den kommenden Monaten. Zusätzlich zur nationalen Energieversorgung könnten mit dem AKW-Weiterbetrieb auch europäische Nachbarstaaten unterstützt werden.

Auch die CDU/CSU-Fraktion legte einen Gesetzentwurf vor. Die Union forderte in ihrem Entwurf eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene kürzere Zeitraum sei nicht ausreichend. Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion wurde abgelehnt.

Die AfD legte zwei Anträge zum Thema vor. Ein Antrag forderte die Aufhebung jeglicher Befristungen von Laufzeitbeschränkungen für Atomkraftwerke. Im zweiten Antrag spricht sich die Fraktion für eine umfassende Förderung der Forschung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie aus. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Laufzeitverlängerung bis zum 15. April 2023 hingegen wurde vom Bundestag angenommen. 375 Abgeordnete der Ampel-Koalition stimmten für den Antrag. Es gab 216 Gegenstimmen, größtenteils aus der Unionsfraktion und der Linkspartei. Außerdem stimmten neun Grüne-Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Insgesamt 70 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der AfD-Fraktion.