Vor­gezogener Braunkohle­ausstieg im Rheinischen Revier

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält die Forderung über einen vorgezogenen Ausstieg aus dem Abbau der Braunkohle im Rheinischen Revier. Die Einführung des Gesetzes ist Teil des 2020 beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, laut welchem Schrittweise immer weniger elektrische Energie durch den Einsatz von Kohle gewonnen werden soll.

Der Gesetzentwurf wurde mit 523 Stimmen von Seiten der Ampel-Koalition und der CDU/CSU angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen AfD und DIE LINKE mit insgesamt 92 Stimmen. Zwei Abgeordnete der Grünen enthielten sich.

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Dafür gestimmt
523
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
119
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Susanne HierlSusanne HierlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Nicht beteiligt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Christoph HoffmannChristoph HoffmannFDP282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HoffmannBettina HoffmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Bruno HönelBruno HönelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Franziska HoppermannFranziska HoppermannCDU/CSU22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Jasmina HostertJasmina HostertSPD260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes Huberfraktionslos214 - Freising Dagegen gestimmt
Frontales Foto von Verena HubertzVerena HubertzSPD203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Markus HümpferMarkus HümpferSPD250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE.87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Gerrit HuyGerrit HuyAfD226 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf in der BeekOlaf in der BeekFDP140 - Bochum I Dafür gestimmt

Spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2028 soll jegliche Stromerzeugung durch den Einsatz von Stein- und Braunkohle eingestellt worden sein. Nun soll die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G von 2038 auf 2030 vorgezogen werden. Dies ist das Ergebniss einer politischen Verständigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG, welche am 4. Oktober 2022 getroffen wurde. Des Weiteren wurde beschlossen, die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 weiterlaufen zu lassen. So soll Gas in der Stromerzeugung gespart und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden. Um diese Beschlüsse umsetzen zu können, passt der Gesetzentwurf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz an.

Angepasst werden müssen auch die Eckpunkte eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen RWE Power, der RWE AG und der Bundesrepublik Deutschland. In diesem wurde sich auf die Stilllegung bestimmter Braunkohleanlagen geeinigt. Hierzu legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Änderungsantrag vor.