Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz
Die von dem Vermittlungsausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung zu dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung sieht verschiedene Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes vor. So sollen unter anderem die Klimaschutz-Insvestitionsprämie gestrichen und die Besteuerung von Renten sowie weitere Regelungen im Einkommenssteuerrecht geändert werden. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen, nachdem das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung am 24. November 2023 keine Mehrheit im Bundesrat erhalten hatte. Aufgabe des Gremiums ist es, in diesen Fällen einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 375 Stimmen der Ampelfraktionen angenommen. 267 Abgeordnete der restlichen Fraktionen und Gruppen stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung von Stefan Seidler. Über den erarbeiteten Kompromiss des Vermittlungsausschusses muss nun neben dem Bundestag auch der Bundesrat neu entscheiden.