Die Bundesregierung fordert mit Ihrem Antrag, dass der Bundestag der bereits am 9. Februar 2022 beschlossenen Fortsetzung der des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan UNMISS zustimmt.
Nach aktueller Rechtsprechung und Verfassungspraxis ist für jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums die Genehmigung des Bundestages erforderlich.
Der Einsatz wird in dem Antrag mit dem Schutzmandat der Vereinten Nationen begründet. Die Zivilbevölkerung im Südsudan müsse vor der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Regierungs- und Oppositionsgruppen geschützt werden. Das Land stehe aufgrund des andauernden Konfliktes vor massiven Herausforderungen, denen sich das Land nicht ohne Unterstützung der internationalen Gemeinschaft stellen könne.
Die Friedensmission UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) gründet sich auf die UN-Resolutionen 1996 (2011) und 2567 (2021).
Die Einsatztruppen handelten damit nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit und erfüllten damit die verfassungsrechtlichen Ansprüche an den Einsatz (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes). Eine Beteiligung an der UNMISS sei jedoch nur möglich, solange eine entsprechende Resolution des Sicherheitsrates der UN und die konstitutive Zustimmung des Bundestages gegeben sind, längstens jedoch bis zum 31. März 2023.
Ziel des fortlaufenden Einsatz sei neben des Schutzes der Zivilbevölkerung, ein sicheres Umfeld für freiwillig zurückgekehrte Binnengeflüchtete zu schaffen. Außerdem sollen die Menschen- und Völkerrechte beobachtet und über deren Einhaltung Bericht erstattet werden. Ein weiterer Bestandteil ist die Schaffung von Grundlagen zur humanitären Hilfe und für die Bewegungsfreiheit von UN-Personal. Die Durchführung des 2015 geschlossenen Friedensabkommens ist ebenso Ziel der Mission.
Das Mandat ist auf den Einsatz von bis zu 50 Bundeswehr-Soldat:innen begrenzt, die im Rahmen der Verlegung kurzfristig überschritten werden kann. Dabei handelt es sich insbesondere um Personal für Stäbe und Hauptquartiere der Mission sowie Expert:innen für Verbidungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.
Die Kosten für den Einsatz werden im Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 mit 1,3 Millionen Euro beziffert.
Der Antrag wurde mit 581 Ja-Stimmen der SPD-, BÜNDNIS 90/Die Grünen-, FDP-, CDU/CSU- und AfD-Fraktion angenommen. 42 Abgeordnete der Fraktion Die Linke und einige Abgeordnete der Fraktionen AfD und Bündnis 90/Die Grünnen stimmten gegen den Antrag. Fünf Abgeordnete enthielten sich. 108 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.