Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist das Thema der äußeren Sicherheit Deutschlands in den politischen Fokus gerückt. Um die Bundeswehr zu stärken und auch über mehrere Jahre angelegte Projekte finanzierbar zu machen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro bereitzustellen. Dieses soll auf das NATO-Ziel für die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten angerechnet werden. Für den Beschluss der Sonderausgabe war eine Grundgesetzänderung notwendig, über die ebenfalls namentlich abgestimmt wurde.
Ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, das Sondervermögen alternativ in sozialpolitische, infrastrukturpolitische und klimapolitische Maßnahmen zu investieren, sowie ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurden abgelehnt.
Der Antrag wurde mit 590 Stimmen von der SPD, der CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und Teilen der AfD angenommen. 80 Abgeordnete von der Fraktion DIE LINKE und Teile der AfD-Fraktion stimmten gegen den Antrag. Es gab sieben Enthaltungen aus den Reihen der AfD und der SPD.