Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll erreicht werden, dass die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands beziehungsweise der EU mit Kanada weiter ausgebaut werden. Konkrete Ziele sind ein verbesserter Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, besser miteinander vereinbarte und klare Handelsregeln sowie die Festlegung neuer Standards für künftige faire Handelsabkommen.
Das Freihandelsabkommen (kurz: CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten mit Kanada wurde 2016 von beiden Parteien unterzeichnet. Die Anwendung des Abkommens bezieht sich bisher allerdings nur auf Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen. Für bestimmte Kapitel wie Investitionen, Finanzdienstleistungen oder Portfolio-Investitionen besitzt die EU jedoch keine alleinige Kompetenz: In diesen Bereichen teilt sich die EU die Kompetenzen mit ihren Vertragsparteien, den Mitgliedstaaten der EU. Dieses sogenannte "gemischte Abkommen" tritt erst vollständig in Kraft, wenn die Ratifizierung durch alle Vertragsparteien stattgefunden hat. Es fehlen unter anderem noch Frankreich, Polen, Ungarn und Italien.
Durch den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte das Abkommen die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung erlangen, wie es in Artikel 59 des Grundgesetzes festgelegt ist.
Der Gesetzentwurf wurde mit 558 Stimmen von Seiten der Koalitiosfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Das CETA-Abkommen wurde damit ratifiziert. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und DIE LINKE. Drei Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten, anders als der Rest ihrer Fraktion, gegen die Ratifizierung des Abkommens: Karl Bär, Canan Bayram und Deborah Düring.