Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Mit dem Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz für 2023 will die Bundesregierung die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ für das Ahrtal sicherstellen. Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023, das die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 erklärte. Als Voraussetzung für den Nachtragshaushalt stimmte der Bundestag bereits am Vormittag über die Feststellung einer Notlage nach Artikel 115 des Grundgesetzes (Aussetzen der Schuldenbremse) ab. Damit wurde die Erhöhung der Kreditaufnahme auf 70,61 Milliarden Euro (44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme) ermöglicht.

Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsabschusses zugrunde, die die Annahme ohne Änderungen empfiehlt.

Der Nachtragshaushalt für 2023 wurde mit 391 Stimmen angenommen. 274 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, es gab keine Enthaltungen.

Auch über einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushaltsgesetz wurde namentlich abgestimmt. Dieser wurde mit 570 Gegenstimmen und 67 Ja-Stimmen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
391
Dagegen gestimmt
274
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.