Keine Streichung von Erbschaftssteuervergünstigungen (Beschlussempfehlung)
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der unter anderem die Streichung von Vergünstigungen bei Erbschaften großer Unternehmen vorsieht. Die Fraktion kritisiert in ihrem Antrag den niedrigen Steuersatz von 2,8 % bei Schenkungen und Erbschaften über 20 Millionen Euro und fordert die Reformierung der Erbschaftssteuer. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Finanzausschuss spricht sich in der vorgelegten Beschlussempfehlung für eine Ablehnung des Antrags aus.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit den Stimmen von 621 Abgeordneten angenommen. 31 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Streichung von Erbschaftsteuervergünstigungen wurde damit abgelehnt.