Keine rückwirkende Besteuerung der Energiepreispauschale

Der Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, welcher zum Gesetzentwurf über eine Änderung des Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremsengesetzes vorgelegt wurde, fordert die Bundesregierung auf zu überprüfen, wie auf die Besteuerung der Energiepreispauschale 2022 rückwirkend verzichtet werden kann.

Mit 369 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Dafür stimmten die Fraktionen CDU/CSU und DIE LINKE, die AfD enthielt sich bis auf wenige Abweichungen.

Folgende Abweichungen von der Fraktionslinie gab es bei dieser Abstimmung: Angelika Glöckner (SPD), Dr. Christoph Hoffmann (FDP), Dr. Marco Buschmann (FDP) und Dr. Rainer Kraft (AfD) stimmten dafür. Rüdiger Lucassen (AfD) und Dr. Alexander Gauland (AfD) stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
184
Dagegen gestimmt
369
Enthalten
55
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.