Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben hat. Dazu zählen weitere Anpassungen im Bereich der Digitalisierung, erweiterte Verfahrensvereinfachung, Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie die Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Auch in Bezug auf bestimmte Institutionen wie den Europäischen Gerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und den Bundesfinanzhof sind Anpassungen vonnöten, darunter Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Die Vorlage der Bundesregierung sieht unter anderem folgende Anpassungen vor:
- [...] Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer
- Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags
- Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
Mit 359 Stimmen von Seiten der Koalitionsfraktionen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen CDU/CSU und AfD, die Fraktion DIE LINKE enthielt sich. Die fraktionslosen Abgeordneten Matthias Helferich und Johannes Huber stimmten dagegen, Stefan Seidler enthielt sich.