Grundgesetzänderung (Artikel 87a)

Um das Bundeswehr-Sondervermögen zu ermöglichen, hat der Bundestag über eine Grundgesetzänderung abgestimmt. Durch die Ergänzung des neuen Absatzes 87a wird die Kreditaufnahme von 100 Milliarden Euro für das Sondervermögen nicht auf die Schuldenregel von Artiekl 115 des Grundgesetzes angerechnet. Für eine Änderung des Grundgesetzten ist eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich.

Das Gesetz wurde mit 568 stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
568
Dagegen gestimmt
96
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist das Thema der Sicherheit Deutschlands in den politischen Fokus gerückt. Um die Bundeswehr zu stärken und auch über mehrere Jahre angelegte Projekte finanzierbar zu machen, sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro bereitzustellen. Dieses soll auf das das NATO-Ziel für die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten angerechnet werden.

Eine solch umfangreiche Sonderausgabe ist im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse (Artikel 109 und 115 GG) nicht umsetzbar. Der neu geschaffene Abschnitt 87a soll ermöglichen, das Sondervermögen zu bewilligen, ohne die Schuldenregeln für andere Finanzierungsvorhaben des Bundes auszusetzen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zugrunde.

Das Gesetz wurde mit 568 stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.