Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen in den Bundestag eingebracht, über den namentlich abgestimmt wurde. Ziel der geplanten Krankenhausreform sei die Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung sowie die Steigerung der Effizienz durch Entbürokratisierung. Ein zentraler Punkt ist die Novellierung des bisher maßgeblich auf Fallpauschalen basierenden Systems der Krankenhausvergütung. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten werden. Für die geplante Strukturreform der Krankenhäuser soll ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren aufgesetzt werden. Getragen wird dieser jeweils zur Hälfte von den Ländern und Mitteln des Bundes. 

Zum Gesetzentwurf lag eine Unterrichtung durch die Bundesregierung mit Stellungnahmen des Bundesrates und Gegenäußerungen der Bundesregierung vor. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses vor. Mehrere Entschließungsanträge aus der Opposition wurden abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 373 Stimmen angenommen. 285 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung von Stefan Seidler (SSW). 

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Dafür gestimmt
373
Dagegen gestimmt
285
Enthalten
1
Nicht beteiligt
74
Abstimmungsverhalten von insgesamt 733 Abgeordneten.