Fortsetzung des Einsatzes der Bundeswehr im Irak

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung behandelt die Forsetzung des Einsatzes der Bundeswehr im Irak. Mit der Verlängerung des bereits laufenden Bundeswehreinsatzes im Irak soll das erneute Erstarken des sogenannten Islamischen Staates verhindert und die Versöhnung der Konfliktparteien Irak und Syrien gefördert werden. Mit 553 Stimmen für den Gesetzentwurf und 110 Gegenstimmen sowie 1 Enthaltungen wurde der Einsatz verlängert.

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Dafür gestimmt
553
Dagegen gestimmt
110
Enthalten
1
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Der Hintergrund des verlängerten Einsatzes ist laut Bundesregierung, dass die Bekämpfung des Islamischen Staats (IS) durch die Covid-19-Pandemie eine noch größere Herausforderung für die im Irak stationierten deutschen Truppen darstellt.

Durch den diskutierten Einsatz soll die Bundeswehr die irakische Regierung, die internationale Anti-IS-Koalition und regionale Partner:innen in ihrem Kampf gegen die Terrororganisation im gesamten irakischen Hoheitsgebiet unterstützen. Die Notwendigkeit des Einsatzes wird mit dem Gebot der Selbstverteidigung begründet. Durch Stabilität im Irak bestünde auch eine geringere Terrorgefahr in Deutschland. Bis spätestens zum 31. Oktober 2022 sollen die Soldat:innen laut Beschluss im Kriesengebiet stationiert werden. Ihre Höchstzahl ist auf 500 Einheiten begrenzt.

Die Aufgaben der Soldat:innen ergeben sich im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition und des NATO-Engagements im Irak. Dazu zählen die Unterstützung in Form von rein militärischer Gewalt sowie eine diplomatische Beratungsfunktion gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen und multinationalen Verbündeten. Auch die Gewaltausübung unterliegt dabei ausdrücklich der Selbstverteidigung und umfasst dabei vor allem den Schutz eigener Kräfte und anderer Partner:innen im Kampf gegen den IS, lässt aber auch den Spielraum der Nothilfe. Die kalkulierten Gesamtkosten des Einsatzes belaufen sich auf etwa 72,9 Millionen Euro, welche sich auf das Haushaltsjahr 2022 verteilen.

Der Antrag wurde mit 553 Stimmen von der SPD, CDU, den Grünen und der FDP Angenommen. Die AfD und Die Linke stimmten mit 110 Stimmen dagegen. Es gab 1 Enthaltung.