Dem Antrag der Bundesregierung zufolge soll die Beteiligung der Bundeswehr an der 2013 ins Leben gerufenen EU-Ausbildungsmission EUTM Mali fortgesetzt werden. Diese konzentrierte sich bislang vor allem auf die Ausbildung malischer Streitkräfte. Mit dem Antrag soll sich ihr Schwerpunkt aber auf den Niger verlegen und nur noch eine Minimalpräsenz in Mali verbleiben. Außerdem soll mit 300 statt 600 maximal einsatzbaren Soldat:innen deutlich weniger Personal an der Mission teilnehmen.
Zu den Aufgaben der Soldat:innen gehören unter anderem Beratung, Ausbildungs- und Ausstattungsmaßnhamen, Koordination und Informationsaustausch und die Unterstützung der G5-Sahel-Staaten bei der Ausbildung der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (G5 Sahel Force Conjointe). Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen sei weiterhin ausgeschlossen.
Der weitgehenden Rückzug der Bundeswehr-Kräfte aus Mali wird damit begründet, dass die EU Anfang April angesichts der aktuellen politischen Lage dort „Kernelemente von Ausbildung und Ertüchtigung“ der Mission „temporär, graduell und reversibel“ ausgesetzt habe. Diese Konsequenz zog man aus der Einschätzung, dass es fehlende Fortschritte beim Übergang zur Demokratie, anhaltende Menschenrechtsverletzungen und Kooperation malischer Streitkräfte mit russischen Soldat:innen gebe. Zukünftig gebe es in Mali am Standort Bamako nur noch Beratungs- und Stabspersonal, das sich auf Beratung auf strategischer Ebene beschränke.
Im Gegensatz dazu spricht das Verteidigungsministerium davon, dass die nigerischen Streitkräfte verlässlichen Kooperationswillen bewiesen hätten. Deshalb habe die unveränderte Fortsetzung der Mission JSOTF Gazelle in Niger bis zum Jahresende Priorität.
Rechtlich liege dem Einsatz das Ersuchen der Regierung von Mali an die EU zugrunde. Deren Zustimmung und das Einverständnis der jeweiligen weiteren G5-Sahel-Staaten ist Voraussetzung für den Einsatz. Außerdem gehen dem Einsatz die Beschlüsse des Rates der EU und Resolutionen des Sicherheitsrates voraus. Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2023. Die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 93 Millionen Euro.
Der Antrag wurde mit 551 Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, und CDU/CSU angenommen. 105 Abgeordnete der Fraktion Die Linke und Abgeordnete der Fraktionen AfD stimmten gegen den Antrag. 1 Abgeordneter enthielt sich.