Fachkräfteeinwanderung
Der Deutsche Bundestag stimmte in dieser Woche über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ ab. Die Bundesregierung will damit den Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in Deutschland begegnen. Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 sollen künftig verstärkt drittstaatsangehörige Fachkräfte für eine Erwerbsmigration nach Deutschland gewonnen und ihnen hierzu ein rechtmäßiger Aufenthalt gewährt werden. Konkret soll z.B. eine Chancenkarte basierend auf einem Punktesystem eingeführt werden, die Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen vereinfacht werden und Asylsuchenden soll der sogenannte Spurwechsel aus dem Asylverfahren in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde, die sich für die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung ausspricht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der Ausschussfassung mit 388 Ja-Stimmen aus den Regierungsfraktionen angenommen. Es gab 234 Gegenstimmen aus den Fraktionen von CDU/CSU und AfD sowie von drei fraktionslosen Abgeordneten. 31 Abgeordnete aus der Fraktion die LINKE sowie die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg enthielten sich.