Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Enrico Komning | AfD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Nicht beteiligt | |
Anne König | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Jörn König | AfD | 41 - Stadt Hannover I | Enthalten | |
Carina Konrad | FDP | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dagegen gestimmt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Chantal Kopf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt | |
Carsten Körber | CDU/CSU | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Jan Korte | DIE LINKE. | 71 - Anhalt | Nicht beteiligt | |
Simona Koß | SPD | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Steffen Kotré | AfD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Enthalten | |
Rainer Kraft | AfD | 253 - Augsburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Laura Kraft | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 148 - Siegen-Wittgenstein | Nicht beteiligt | |
Philip Krämer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 187 - Odenwald | Dagegen gestimmt | |
Anette Kramme | SPD | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Dunja Kreiser | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dagegen gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Dagegen gestimmt | |
Oliver Krischer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 87 - Aachen I | Dagegen gestimmt | |
Martin Kröber | SPD | 69 - Magdeburg | Nicht beteiligt | |
Michael Kruse | FDP | Dagegen gestimmt | ||
Tilman Kuban | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Kubicki | FDP | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt | |
Konstantin Kuhle | FDP | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Christian Kühn | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Kevin Kühnert | SPD | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt |
Der von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Änderungsantrag hat zum Inhalt, im Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Stärkung der Impfprävention einen weiteren Absatz einzufügen. Dieser soll sich mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes befassen. Konkret soll dort eine Gesetzesgrundlage für eine Prämie für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitssystem geschaffen werden.
Damit soll die Bundesregierung ermächtigt werden, eine Prämie unter anderem an Beschäftigte von Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Pflegediensten, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder auch Laboren auszuzahlen. Um für eine Prämie berechtigt zu sein, sollen deren Beschäftigten im Kalenderjahr 2021 für mindestens drei Monate dort gearbeitet haben. Die Prämie soll für Vollzeit-Beschäftigte 1 000 Euro betragen, für Teilzeitbeschäftigte pro Stunde vertraglich vereinbarter wöchtenlicher Arbeitszeit 25,64 Euro.
Die Antragsstellenden gehen davon aus, dass die Prämie an etwa 3,6 Millionen Beschäftigte ausgezahlt werden würde. Damit gehen geschätzte Kosten von ungefähr drei Milliarden Euro für den Bundeshaushalt einher.
Zur Begründung argumentiert die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag, dass alle Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesystem so Anerkennung erfahren würden. Bisherige Vorschläge des Gesundheitsministeriums hätten sich demnach auf Beschäftigte in Intensivstationen beschränkt. Ihr Antrag würde dafür insbesondere schlecht bezahlte Beschäftigte wie Reinigungskräfte einbeziehen, die deren Betrieb erst möglich machten. Dennoch könne der Vorschlag keine Verbesserung der dortigen Arbeitsbedingungen ersetzen.
Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erklärte im Vorfeld unabhängig von dem Änderungsantrag die Pflegeprämie im kommenden Jahr anzugehen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, mahnte, nichts übers Knie zu brechen. Stattdessen müsse sich mit einem entsprechenden Gesetz Zeit gelassen werden, damit der Bonus die richtigen Beschäftigten auch tatsächlich erreiche.
Deshalb habe man die Prämie zunächst aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung der Impfprävention ausgenommen. Damit lerne man auch daraus, dass in der Vergangenheit nach der Ankündigung eines Corona-Bonus durch den letzten Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) großer Streit darüber ausgebrochen war, wer die Prämie erhält und wer sie zahlt.
Nichtsdestotrotz soll die Umsetzung dieser Prämie eine der ersten Amtshandlungen des neuen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) sein. Im Koalitionsvertrag war eine Milliarde Euro in Form einer steuerfreien Prämie von 3 000 Euro zur Anerkennung für Pflegekräfte auf Intensivstationen und in Seniorenheimen vorgesehen.
Der Antrag wurde mit 36 Stimmen gegen 583 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten die Abgeordneten der Linksfraktion sowie 3 Abgeordnete der AfD. Die 67 weiteren anwesenden Abgeordneten der AfD-Fraktion haben sich enthalten. 50 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.