Die Unionsfraktion konnte sich im Vorfeld der Abstimmung nicht mit der Regierungskoalition auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Impfpflicht einigen. Deshalb brachte die Fraktion einen eigenen Antrag für ein sogenanntes „Impfvorsorgegesetz“ ein.
Dieser Antrag fordert unter anderem die Schaffung eines Impfregisters, eine Stärkung der Impfkampagne und einen gestaffelten Impfmechanismus.
In dem Impfregister soll der Impfstatus aller Bevölkerungsgruppen erfasst werden. Dies soll dazu genutzt werden, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen sowie rechtzeitig an Impf- und Auffrischungstermine zu erinnern.
Des Weiteren soll die Impfkampagne durch den Ausbau von Impfzentren in den Ländern gefördert werden. Ungeimpften soll ein Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden, um die Aufklärung über die Impfung zu verbessern sowie Fehl- und Desinformationen zu entkräften.
Weiterhin soll ein gestaffelter Impfmechanismus eingeführt werden, der unter bestimmten Voraussetzungen greift. Der Impfmechanismus soll bei einem Fortbestehen der Impflücke und dem Auftreten einer gefährlichen Virusvariante in Kraft treten. Der Impfmechanismus kann dann zur Einführung einer Impfpflicht für über 60-Jährige, Beschäftige an Schulen oder in Bereichen der kritischen Infrastruktur führen. Verstöße gegen eine mögliche Impfpflicht sollen mit einem Bußgeld bestraft werden, welches bei mehrfachen Verstößen gestaffelt erhöht werden kann.
Die Schlussdebatte zu den verschiedenen Anträgen zur Impfpflicht wird im Artikel zur Impfpflicht ab 60 vorgestellt.