Cannabisgesetz
Nach intensiven politischen Debatten wurde über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Anbau von Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften namentlich abgestimmt. Ab dem 1. April soll der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Die Höchstgrenze im öffentlichen Raum soll bei 25 Gramm liegen. Erlaubt werden soll zudem der private Anbau von bis zu drei Pflanzen. Ab dem 1. Juli 2024 soll auch der gemeinschaftliche Anbau und die kontrollierte Abgabe in sogenannten Cannabis-Clubs möglich sein, die jeweils bis zu 500 Mitglieder haben dürfen. Alle Besitz- und Abgaberegeln gelten ausschließlich für Erwachsene und das Gesetz sieht viele Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes vor. Zur Abstimmung lag zudem eine Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit vor. Darin wird die Ablehnung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion und des Antrags der AfD-Fraktion empfohlen, die sich gegen die Freigabe von Cannabis aussprechen. Über die Beschlussempfehlung wurde nicht namentlich abgestimmt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 404 Stimmen angenommen, 226 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag. Es gab vier Enthaltungen. Die Ampelfraktionen sowie die Gruppe Die Linke stimmten für den Gesetzentwurf, auch die Gruppe BSW stimmte mehrheitlich dafür. Aus der SPD-Fraktion wichen vier Personen von der Parteilinie ab und stimmten gegen den Gesetzentwurf: Jürgen Berghahn, Sebastian Fiedler, Sebastian Hartmann und Herbert Wollmann. In der FDP-Fraktion stimmte Katja Adler dagegen, Ingo Bodtke und Nicole Westig enthielten sich. Aus der AfD-Fraktion gab es eine Stimme für den Gesetzentwurf von Roger Beckamp.