Ausnahme von der „Schuldenbremse“

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 stimmte der Bundestag über einen Antrag der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für den Entwurf. 290 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
385
Dagegen gestimmt
290
Enthalten
0
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin MichelKathrin MichelSPD156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Boris MijatovićBoris MijatovićBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE.27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE.7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Nicht beteiligt
Portrait von Max MordhorstMax MordhorstFDP5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Maximilian MörseburgMaximilian MörseburgCDU/CSU259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Florian MüllerFlorian MüllerCDU/CSU149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Porträt Sascha MüllerSascha MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt

Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.

Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.

Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.