Änderungsantrag zum Energieeffizienzgesetz
Der Deutsche Bundestag stimmte am 21. September über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ab. Damit soll der Energieverbrauch in Deutschland bis 2030 um ca. ein Viertel im Vergleich zum Jahr 2008 gesenkt werden.
Zum Gesetzentwurf legte die CDU/CDU-Fraktion einen Änderungsantrag vor, über den namentlich abgestimmt wurde. Der Änderungsantrag fordert, dass die Stromsteuer dauerhaft auf das europarechtlich zulässige Minimum von einem Euro
je Megawattstunde bei Eigennutz und Letztverbrauch für nicht-betriebliche Zwecke und auf 50 Cent je Megawattstunde bei Versorger:innen und Letztverbraucher:innen für betriebliche Zwecke herabgesenkt wird.
Der Änderungsantrag wurde mit 379 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten 279 Abgeordnete, es gab eine Enthaltung.