Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Energiesicherungsgesetz sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern. Es sollen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, um die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung durchführen zu können. Konkret wird ein Paragraf im Energiesicherungsgesetz ergänzt. Dieser soll es ermöglichen, Vermögensgegenstände von Unternehmen (Einrichtungen oder Anlagen im Energiesektor) unter einer Treuhandverwaltung zu übertragen, wenn die Aufrechterhaltung der Energieversorgung dies erfordert.

Dazu hat der federführende Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt, welche empfiehlt, den Gesetzentwurf mit geringfügigen Änderungen anzunehmen.

Mit 381 Ja-Stimmen aus den Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie des fraktionslosen Stefan Seidler (SSW) wurde der Gesetzentwurf angenommen. 272 Abgeordnete aus allen verbleibenden Fraktionen stimmten gegen den Gesetzentwurf. Es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
381
Dagegen gestimmt
272
Enthalten
0
Nicht beteiligt
83
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.