Mit dem Gesetzentwurf sollen Änderungen am Energiesicherungsgesetz beschlossen werden. Durch die Anpassungen soll sichergestellt werden, dass die Krisenvorsorge sowie Instrumente zur Krisenbewältigung gestärkt werden. Unter anderem sollen aus den 1970er Jahren stammende Regelungen zur Entschädigung und zum Härtefallausgleich an neue Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.
Zudem enthält der Gesetzentwurf Vorgaben für kommende Infrastrukturprojekte wie beispielsweise eine Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit. Außerdem soll ein Zwischenbericht zum Aufbau des Wasserstoffnetzes bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden.
Um drohende Engpässe "unentbehrlicher Stoffe und Güter" zu verhindern, fordern die Koalitionsfraktionen die Einführung von Monitoring-Instrumenten als Frühwarnsysteme. Dabei stehen Güter für Kraftwerke und Verkehr besonders im Fokus. Dazu gehören Eisen- und Aluminiumsalze, die zur Wasseraufbereitung in Kraftwerken vonnöten sind oder Harnstoff, der für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren essenziell ist.
Die Beschlussempfehlung sieht vor, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 383 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und die AfD mit insgesamt 263 Stimmen. Die Abgeordneten der Linken enthielten sich.