Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Sanae Abdi, MdBSanae AbdiSPD93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Valentin AbelValentin AbelFDP268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Knut Abraham (Kandidat der CDU Brandenburg, Platz 3)Knut AbrahamCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Katja AdlerKatja AdlerFDP176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Porträt von Stephanie AeffnerStephanie AeffnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Adis AhmetovicAdis AhmetovicSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Gökay AkbulutGökay AkbulutDIE LINKE.275 - Mannheim Nicht beteiligt
Portrait von Ali Al-DailamiAli Al-DailamiDIE LINKE.173 - Gießen Nicht beteiligt
Portrait von Muhanad Al-HalakMuhanad Al-HalakFDP227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Reem Alabali-RadovanReem Alabali-RadovanSPD12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Nicht beteiligt
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert Maria AltenkampNorbert Maria AltenkampCDU/CSU181 - Main-Taunus Nicht beteiligt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5 - Kiel Nicht beteiligt
Portrait von Dagmar AndresDagmar AndresSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Johannes Arlt unterwegs im WahlkreisJohannes ArltSPD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Andreas AudretschAndreas AudretschBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU241 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait Maik AußendorfMaik AußendorfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Tobias B. Bacherle 2020Tobias B. BacherleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN260 - Böblingen Nicht beteiligt
Portrait von Carolin BachmannCarolin BachmannAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.