In Deutschland sind wir auch zuvor von bestimmten Entscheidungen der WHO abgerückt. Wir behalten uns dies auch weiterhin vor, schließlich sind wir ein souveräner Staat, dessen Regierung und nicht die WHO die Verantwortung für die eigenen Bürgerinnen und Bürger trägt.
Die Impfung schützt gut vor der Infektion. Zudem hat inzwischen jeder die Möglichkeit erhalten, sich Impfen zu lassen. Wenn es dann also im privaten Bereich zu einer Ungleichbehandlung z.B. in Form der 2 G-Regelung kommt, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.
Wir dürfen die verschiedenen Verkehrsträger allerdings nicht untereinander ausspielen, sondern müssen ein breites, bezahlbares und zuverlässiges Mobilitätsangebot für die Bürger und Unternehmen in Deutschland anbieten.
Die geltende 19-Tage-Regelung findet trotz Verständigungsvereinbarung weiterhin Anwendung. Dementsprechend gelte für Tage, die nicht Covid-19 bedingt im Home-Office oder in Drittstaaten verbracht werden, weiterhin die 19-Tage-Regelung.