Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Matthias Miersch
SPD
• 09.02.2018

(...) Seit dem GKV-VSG besteht Anspruch auf Krankengeld von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Außerdem bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch übers Wochenende bestehen, da folgende Regelung aufgenommen wurde: Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt – Samstage gelten in diesem Zusammenhang nicht als Werktage. (...)

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