Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordern die Fraktionen B90/Grüne und Die Linke dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die FDP-Fraktion legte ebenfalls einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
347
Enthalten
64
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE241 - Ansbach Nicht beteiligt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Anja WeisgerberAnja WeisgerberCDU/CSU250 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU271 - Karlsruhe-Stadt Nicht beteiligt
Marian Wendt, MdBMarian WendtCDU/CSU151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin WernerKatrin WernerDIE LINKE203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Enthalten
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Nicht beteiligt
Portrait von Bettina WiesmannBettina WiesmannCDU/CSU183 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Katharina WillkommKatharina WillkommFDP90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU/CSU123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Dafür gestimmt

Durch Artikel 38 des Grundgesetzes gehören passives und aktives Wahlrecht zu den grundsätzlichen Rechten jeder Bürgerin und jedem Bürger. Laut Gesetzentwurf der beiden Fraktionen würde dies allerdings durch die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie hätte ergeben, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen würden, was nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen sei. Diese Wahlrechtsausschlüsse stünden damit im Widerspruch zu der, seit 2009 im deutschen Recht verankerten, UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legten die Fraktionen einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung. Drei Abgeordnete entschieden sich anders als die Mehrheit ihrer Fraktion, darunter Franziska Gminder (AfD), Dr. Rainer Kraft (AfD) und Gökay Akbulut (Die Linke).