Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordern die Fraktionen B90/Grüne und Die Linke dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die FDP-Fraktion legte ebenfalls einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
347
Enthalten
64
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Nicht beteiligt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes HuberAfD214 - Freising Enthalten
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Ulla IhnenUlla IhnenFDP42 - Stadt Hannover II Nicht beteiligt
Portrait von Olaf in der BeekOlaf in der BeekFDP140 - Bochum I Dafür gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Jürgen IrmerHans-Jürgen IrmerCDU/CSU172 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Enthalten
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekDIE GRÜNEN220 - München-West/Mitte Nicht beteiligt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dafür gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Enthalten
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Nicht beteiligt
Ingmar JungIngmar JungCDU/CSU179 - Wiesbaden Dagegen gestimmt
Portrait von Christian JungChristian JungFDP272 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dagegen gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Nicht beteiligt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Nicht beteiligt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth KaiserElisabeth KaiserSPD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KamannUwe Kamannfraktionslos117 - Oberhausen - Wesel III Enthalten
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt

Durch Artikel 38 des Grundgesetzes gehören passives und aktives Wahlrecht zu den grundsätzlichen Rechten jeder Bürgerin und jedem Bürger. Laut Gesetzentwurf der beiden Fraktionen würde dies allerdings durch die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie hätte ergeben, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen würden, was nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen sei. Diese Wahlrechtsausschlüsse stünden damit im Widerspruch zu der, seit 2009 im deutschen Recht verankerten, UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legten die Fraktionen einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung. Drei Abgeordnete entschieden sich anders als die Mehrheit ihrer Fraktion, darunter Franziska Gminder (AfD), Dr. Rainer Kraft (AfD) und Gökay Akbulut (Die Linke).