Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Enthalten
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Enthalten
Filiz PolatFiliz PolatDIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Eckhard PolsEckhard PolsCDU/CSU37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine PoschmannSabine PoschmannSPD143 - Dortmund II Nicht beteiligt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD180 - Hanau Nicht beteiligt
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter KrawatteMartin RabanusSPD178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin RadomskiKerstin RadomskiCDU/CSU114 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dagegen gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Enthalten
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid RemmersIngrid RemmersDIE LINKE123 - Gelsenkirchen Nicht beteiligt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Enthalten
Portrait von Martina RennerMartina RennerDIE LINKE193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Nicht beteiligt
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Enthalten
Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Nicht beteiligt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.