Verlängerung der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission "IRINI" im Mittelmeer

Der von der Bundesregierung eingebrachte Antrag sieht eine Verlängerung der Bundeswehr am EU-Mittelmeer-Einsatz vor. Die EU-Mission "Irini" im Mittelmeer soll den Seeraum überwachen und das Waffenembargo gegen Libyen kontrollieren. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des federführenden Auswärtigen Ausschusses.

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Dafür gestimmt
419
Dagegen gestimmt
142
Enthalten
48
Nicht beteiligt
100
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Enthalten
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Nicht beteiligt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt

Die Bundesregierung fordert mit ihrem Antrag eine Beteiligung der Bundeswehr an dem durch die Europäische Union veranlassten Einsatz von Streitkräften im Mittelmeer. Die durch die Europäische Union geführte militärische Krisenbewältigungsoperation "EUNAVFOR MED IRINI" ist der Nachfolger der EU-Mission "SOPHIA".

Rechtlich erfolge der Einsatz auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UN) von 1982, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See und Luftweg, sowie auf Grundlage verschiedener UN-Resolutionen, zuletzt Nr. 2526 aus dem Jahr 2020. Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).

Eingesetzt werden insgesamt bis zu 300 Soldat:innen. Die Personalgrenze darf in Rahmen der Verlegung oder von Kontingentwechseln sowie in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. Die Kosten des Einsatzes betragen voraussichtlich insgesamt rund 31,7 Millionen Euro für den Zeitraum bis zum 30. April 2022.