Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Waldemar Herdt | AfD | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Lars Herrmann | fraktionslos | 154 - Leipzig-Land | Enthalten | |
Gustav Herzog | SPD | 209 - Kaiserslautern | Nicht beteiligt | |
Heiko Heßenkemper | AfD | 161 - Mittelsachsen | Dagegen gestimmt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Hessel | FDP | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Gabriele Hiller-Ohm | SPD | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt | |
Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Christian Hirte | CDU/CSU | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dafür gestimmt | |
Heribert Hirte | CDU/CSU | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Thomas Hitschler | SPD | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Nicole Höchst | AfD | 201 - Kreuznach | Dagegen gestimmt | |
Gero Hocker | FDP | 34 - Osterholz - Verden | Dafür gestimmt | |
Manuel Höferlin | FDP | 206 - Worms | Dafür gestimmt | |
Bettina Hoffmann | DIE GRÜNEN | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Alexander Hoffmann | CDU/CSU | 249 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Christoph Hoffmann | FDP | 282 - Lörrach - Müllheim | Dafür gestimmt | |
Anton Hofreiter | DIE GRÜNEN | 221 - München-Land | Dafür gestimmt | |
Martin Hohmann | AfD | 174 - Fulda | Dagegen gestimmt | |
Matthias Höhn | DIE LINKE | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Bruno Hollnagel | AfD | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Leif-Erik Holm | AfD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Karl Holmeier | CDU/CSU | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Hendrik Hoppenstedt | CDU/CSU | 43 - Hannover-Land I | Dafür gestimmt |
Bereits im Februar 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen zu einem Einheitlichen Patentgericht und beschloss im Deutschen Bundestag 2017 ein Vertragsgesetz. Da dieses Gesetz nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen wurde, gab es ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches die Gesetzesentwicklung zunächst zurückstellte.
Das Europäische Patentgericht soll vorsätzlich die Erfindungen vor allem im wissenschaftlichen Bereich schützen und durch eine europaweite Verordnung Irrtümer auf dem Gebiet weitesgehend ausschließen. Zudem stellt es die Grundlage für den bald zu eröffnenden Patentschutz dar, welcher flächendeckend in Europa gelten wird und eine klare Rechtsgrundlage sowie eine kostengünstigere Alternative bietet.
Das Einheitliche Patentgericht soll eine internationale Organisation werden, bestehend aus einer Kanzlei, einem Berufungsgericht und einem Gericht erster Instanz, wobei dieses eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern umfasst. Kosten werden für die Bundesrepublik insofern entstehen, dass alle Vetragsmitgliedstaaten im Zuge der Ratifikation verpflichtet werden, Finanzbeiträge zum Haushalt des Gerichts zur Verfügung zu stellen. Zudem muss eine Einrichtung des Gerichts samt Verwaltungspersonal auf ihrem Gebiet stattfinden, was in Deutschland mit einer Zentralkammer in München angedacht ist. Es sollen zudem vier Lokalkammern errichtet werden.
Die Regierungsfraktionen, sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE und FDP stimmten ausnahmslos für das Europäische Patentgericht. Gegen den Antrag stimmte die Fraktion der AfD. Entgegen seiner Fraktion stimmte Roland Hartwig von der AfD ebenfalls für das Einheitliche Patentgericht.