Übereinkommen über ein europäisches Patentgericht

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das entgültige Inkrafttreten eines einheitlichen Patentgerichtes der EU bewilligen. Dessen Existenz ist unter anderem für den in Planung stehenden, flächendeckenden Patentschutz, der ebenfalls EU-weit in Kraft treten soll, essentiell und soll den Schutz von Erfindungen nachhaltig stärken.

Die Regierungsfraktionen, sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE und FDP stimmten ausnahmslos für das Patentgericht. Gegen den Antrag stimmte die Fraktion der AfD. Entgegen seiner Fraktion stimmte Roland Hartwig von der AfD ebenfalls für das Patentgericht.

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Dafür gestimmt
570
Dagegen gestimmt
72
Enthalten
3
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Bereits im Februar 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen zu einem Einheitlichen Patentgericht und beschloss im Deutschen Bundestag 2017 ein Vertragsgesetz. Da dieses Gesetz nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen wurde, gab es ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches die Gesetzesentwicklung zunächst zurückstellte.

Das Europäische Patentgericht soll vorsätzlich die Erfindungen vor allem im wissenschaftlichen Bereich schützen und durch eine europaweite Verordnung Irrtümer auf dem Gebiet weitesgehend ausschließen. Zudem stellt es die Grundlage für den bald zu eröffnenden Patentschutz dar, welcher flächendeckend in Europa gelten wird und eine klare Rechtsgrundlage sowie eine kostengünstigere Alternative bietet.

Das Einheitliche Patentgericht soll eine internationale Organisation werden, bestehend aus einer Kanzlei, einem Berufungsgericht und einem Gericht erster Instanz, wobei dieses eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern umfasst. Kosten werden für die Bundesrepublik insofern entstehen, dass alle Vetragsmitgliedstaaten im Zuge der Ratifikation verpflichtet werden, Finanzbeiträge zum Haushalt des Gerichts zur Verfügung zu stellen. Zudem muss eine Einrichtung des Gerichts samt Verwaltungspersonal auf ihrem Gebiet stattfinden, was in Deutschland mit einer Zentralkammer in München angedacht ist. Es sollen zudem vier Lokalkammern errichtet werden.

Die Regierungsfraktionen, sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE und FDP stimmten ausnahmslos für das Europäische Patentgericht. Gegen den Antrag stimmte die Fraktion der AfD. Entgegen seiner Fraktion stimmte Roland Hartwig von der AfD ebenfalls für das Einheitliche Patentgericht.