Stärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit

Der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung schafft die verfassungsgemäßen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Aachener Vertrags vom 22. Januar 2019 über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration.

Der Bundestag stimmte der Stärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit und Integration im Rahmen des Aachener Vertrages zu und nahm den Gesetzesentwurf somit an.

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Dafür gestimmt
479
Dagegen gestimmt
122
Enthalten
2
Nicht beteiligt
106
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt

Deutschland und Frankreich wollen die vertraglichen Grundlagen ihrer bilateralen Beziehungen erneuern und den im Jahre 1963 zu diesem Zwecke geschlossenen Élysée-Vertrag ergänzen. Im Zentrum des ersten deutsch-französischen Vertrags von 1963 standen Aussöhnung und Begegnung. Um die fortwährende Wichtigkeit der Inhalte des Élysée-Vertrages zu unterstreichen, unterzeichneten Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 in Aachen einen neuen Vertrag zur deutsch-französischen Zusammenarbeit. Deutschland und Frankreich vereinbaren demnach, sich in allen Bereichen den Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu stellen. Der Aachener Vertrag treffe Vereinbarungen, „die der gemeinsamen Zukunftssicherung und der weiteren Verschränkung der Lebenswelten der deutschen und französischen Bürgerinnen und Bürger dienen".

Durch die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung durch den Bundestag werden nun die verfassungsgemäßen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Aachener Vertrages geschaffen. Die Parlamentarier:innen folgen damit einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses. Dieser hatte die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. So könnten die beiden Länder ihr "vertrauensvolles Verhältnis auf staatlicher wie zivilgesellschaftlicher Ebene im Blick auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts auf eine neue Stufe stellen [...] und ihre gemeinsame Zukunft in einem geeinten Europa sichern."

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 479 Ja-Stimmen angenommen. 122 Abgeordnete stimmten gegen den Gesetzesentwurf, es gab zwei Enthaltungen.

 

Weitere Abstimmungen im Rahmen der Bundestagsdebatte:

 

Durch die (nicht namentliche) Annahme eines Antrags der Koalitionsfraktionen sowie von FDP und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich die Parlamentarier:innen außerdem für eine zügige und ambitionierte Umsetzung des Vertrags von Aachen über die deutsch-französische Zusammenarbeit aus.

Namentlich abgestimmt hat der Bundestag außerdem über einen Antrag der AfD zum Gesetzentwurf. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, in einem Zusatzabkommen mit Frankreich den Umfang der gegenseitigen Bündnisverpflichtung zu definieren und zu klären, in welchen Fällen zivile oder militärische Hilfeleistung zu gewähren ist und ob französische Nuklearwaffen auch zur Verteidigung Deutschlands eingesetzt würden. Der Antrag wurde abgelehnt. Nur die 74 anwesenden AfD-Abgeordneten sowie der SPD-Abgeordnete Udo Schiefner stimmten für den Antrag.

Auch ein gemeinsamer Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linken, welcher die Bundesregierung auffordert, Voraussetzungen zu schaffen, dass der Bundestag mit sieben Mitgliedern in dem geplanten Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit vertreten sein kann, fand keine Mehrheit.

Ferner wurde ein Entschließungsantrag der Linksfraktion zum Vertragsgesetz mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dieser fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber dem französischen Präsidenten für einen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag einzusetzen, der die deutsch-französische Zusammenarbeit unter anderem in Richtung Abrüstung und Bekämpfung des Klimawandels orientiert.

Die Fraktionen der Großen Koalition stimmten einheitlich für den Antrag. In der Plenardebatte begründete Dr. Reinhard Brandl dies für die Fraktion der CDU/CSU mit dem Willen der deutsch-französischen Zusammenarbeit, neuen Aufschwung geben zu wollen und die Verträge an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die Fraktion erhofft sich damit auch den kulturellen Austausch zwischen Frankreich und Deutschland zu stärken.

Für den Regierungspartner spricht Angelika Glöckner (SPD). Sie sieht die deutsch-französischen Beziehung als einen wichtigen Zusammenschluss in der Europäischen Union, der Wohlstand und Frieden für die Bürger Deutschlands bringt, und appelliert daher an die Zustimmung der Abgeordneten. 

Christoph Hoffmann (FDP) kritisiert die Regelung, dass lediglich drei Parlamentarier:innen pro Seite für einen grenzüberschreitenden Ausschuss entsendet werden sollen. Da dies bedeutet, dass die Oppositionsparteien dem Ausschuss nicht angehören könnten, halte ihre Fraktion dies für undemokratisch. Man werde dem Antrag dennoch zustimmen, weil er inhaltlich in weiten Teilen zu befürworten sei. Franziska Brantner (Grüne) schließt sich der Kritik ihrer Vorrednerin an und bemängelt zusätzlich die fehlende deutsch-französische Einigkeit über das Thema Klimaschutz. Sowohl die Fraktion der FDP und Grünen stimmten trotz einiger Kritik für den Antrag.

Lediglich die Fraktion der AfD, sowie die Fraktion der Partei Die Linke votierte einheitlich gegen den Antrag. Für Letztere sprach Fabio De Masi (Die Linke). Er begründete das Nein seiner Fraktion damit, dass ein zentrales Thema des Vertrages die gemeinsame Rüstung sei und die Linke damit nicht konform gehen könne. Norbert Kleinwächter (AfD) begründet die Ablehnung seiner Fraktion vor allem mit Kritik an der Bündnisverpflichtung im Angriffsfall, die im Vertrag von Aachen verpflichtend sei. Er kritisiert, dass deutsche Soldaten im Falle eines Angriffs auf Frankreich zu militärischen Hilfeleistungen verpflichtet seien.