Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hendrik Hoppenstedt | CDU/CSU | 43 - Hannover-Land I | Nicht beteiligt | |
Reinhard Houben | FDP | 93 - Köln I | Dafür gestimmt | |
Johannes Huber | AfD | 214 - Freising | Dagegen gestimmt | |
Andrej Hunko | DIE LINKE | 87 - Aachen I | Dagegen gestimmt | |
Ulla Ihnen | FDP | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Olaf in der Beek | FDP | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Erich Irlstorfer | CDU/CSU | 214 - Freising | Dafür gestimmt | |
Hans-Jürgen Irmer | CDU/CSU | 172 - Lahn-Dill | Dafür gestimmt | |
Fabian Jacobi | AfD | 93 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Dieter Janecek | DIE GRÜNEN | 220 - München-West/Mitte | Nicht beteiligt | |
Thomas Jarzombek | CDU/CSU | 106 - Düsseldorf I | Dafür gestimmt | |
Ulla Jelpke | DIE LINKE | 142 - Dortmund I | Dagegen gestimmt | |
Gyde Jensen | FDP | Nicht beteiligt | ||
Marc Jongen | AfD | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Andreas Jung | CDU/CSU | 287 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Christian Jung | FDP | 272 - Karlsruhe-Land | Dafür gestimmt | |
Ingmar Jung | CDU/CSU | 179 - Wiesbaden | Dafür gestimmt | |
Frank Junge | SPD | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Josip Juratovic | SPD | 267 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Thomas Jurk | SPD | 157 - Görlitz | Dafür gestimmt | |
Oliver Kaczmarek | SPD | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Johannes Kahrs | SPD | 18 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Kaiser | SPD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Uwe Kamann | fraktionslos | 117 - Oberhausen - Wesel III | Nicht beteiligt | |
Kirsten Kappert-Gonther | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt |
Mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen wird das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Länder eine Anweisungsbefugnis hinsichtlich der Grundsteuer erteilt bekommen. Den Ländern wird es damit ermöglicht, eine Alternative zum Modell des Bundes mit eigenen Regelungen zu beschließen. Durch die Neuerung können Kommunen individuelle Hebesätze für Hausbesitzer und Mieter festlegen.
Anlass für den Entwurf ist ein Urteil vom 10. April 2018 des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Form wegen veralteter Berechnungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Grundlage hierfür war, dass die Werte im Westen aus dem Jahr 1964 stammen und im Osten sogar aus den 1930er-Jahren.
Eine Änderung des Grundgesetzes musste hierzu in Artikel 72 Absatz 3 erfolgen. Hier wird dem Absatz 3 der 7. Punkt "die Grundsteuer." Hinzugefügt. Dieser lautet nun nach der Änderung: "Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: (...) 7. Die Grundsteuer". Zusätzlich wurde dem Artikel 105 Absatz 2 der folgende Satz vorangestellt: "Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer". Konkurrierende Gesetzgebung heißt, dass der Bund zusätzlich auch ein Gesetzgebungsrecht hat, in diesem Fall über die Grundsteuer: Sollte der Bund von diesem Recht Gebrauch machen, entfiele die Kompetenz der Länder in diesem Bereich. Außerdem wurde mit einem Zusatz zu Artikel 125b Absatz 3 festgelegt, dass das "abweichende Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025" angewandt werden darf.
Abstimmungen zu Grundgesetzänderungen benötigen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme von Sören Pellmann aus der Linksfraktion erreicht wurde. Alle anwesenden AfD-Abgeordneten sowie die meisten der anwesenden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE stimmten gegen den Antrag. Enthaltungen gab es von einigen Abgeordneten der Linksfraktion, darunter der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sowie von Johannes Röring (CDU/CSU) und dem fraktionslosen Abgeordneten Marco Bülow.
Antrag der Linksfraktion
Eine zusätzliche Beschlussempfehlung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das Anliegen des Bundesverfassungsgericht zu befolgen und zusätzlich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter:innen in der Betriebskostenverodnung zu streichen. Diese wurde mit Gegenstimmen der Regierungsfraktionen sowie FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.
Anmerkung der Redaktion: Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka legte am 17.10.2019 Tag sein Mandat nieder. Daher haben an der heutigen Abstimmung lediglich 708 Mitglieder teilgenommen.