Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Torsten Herbst | FDP | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Waldemar Herdt | AfD | 38 - Osnabrück-Land | Enthalten | |
Lars Herrmann | fraktionslos | 154 - Leipzig-Land | Nicht beteiligt | |
Gustav Herzog | SPD | 209 - Kaiserslautern | Dagegen gestimmt | |
Heiko Heßenkemper | AfD | 161 - Mittelsachsen | Enthalten | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Nicht beteiligt | |
Katja Hessel | FDP | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dagegen gestimmt | |
Gabriele Hiller-Ohm | SPD | 11 - Lübeck | Dagegen gestimmt | |
Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Enthalten | |
Christian Hirte | CDU/CSU | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Nicht beteiligt | |
Heribert Hirte | CDU/CSU | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Thomas Hitschler | SPD | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Nicole Höchst | AfD | 201 - Kreuznach | Enthalten | |
Gero Hocker | FDP | 34 - Osterholz - Verden | Nicht beteiligt | |
Manuel Höferlin | FDP | 206 - Worms | Dagegen gestimmt | |
Alexander Hoffmann | CDU/CSU | 249 - Main-Spessart | Dagegen gestimmt | |
Christoph Hoffmann | FDP | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Bettina Hoffmann | DIE GRÜNEN | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Anton Hofreiter | DIE GRÜNEN | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Eva Högl | SPD | 75 - Berlin-Mitte | Nicht beteiligt | |
Martin Hohmann | AfD | 174 - Fulda | Enthalten | |
Matthias Höhn | DIE LINKE | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Bruno Hollnagel | AfD | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Enthalten | |
Leif-Erik Holm | AfD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Nicht beteiligt |
Mit dem Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für den Verbleib neuer gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen der EU-Freisetzungsrichtlinien einzusetzen: Die Richtlinie beschreibt die Überwachung von genetisch veränderten Organismen (GVO), eine verbindliche GVO-Kennzeichnung sowie ein System zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Organismen, die mit neuen Gentechnikverfahren herstellt wurden.
Das System beinhaltet das Vorsorgeprinzip: Laut Umweltbundesamt soll es dazu dienen, "frühzeitig und vorausschauend zu handeln, um Belastungen der Umwelt zu vermeiden" - die absichtliche Freisetzung von Stoffen in die Umwelt soll nur nach dem Vierklang aus Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gestattet sein. Das Ziel sei dabei, unkalkulierbare Risiken für Umwelt und Gesundheit so weit wie möglich auszuschließen.
Die Grünen bringen ihren Antrag ein, da neue gentechnische Methoden entwickelt wurden und "Industrieverbände, Unternehmen der Biotechnologie und Agrarindustrie sowie Teile der biotechnologischen Wissenschaft" versuchen würden, die Freisetzungsrichtlinie zu lockern und neue genetische Methoden damit aus dem Rechtsrahmen der Richtlinie zu lösen. Daher fordere die Fraktion die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einzusetzen, Änderungen an der Freisetzungsrichtlinie die die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher:innen oder das Vorsorgeprinzip gefährden würden, nicht zuzustimmen sowie "eine Weiterentwicklung und Implementierung von Nachweisverfahren neuer Gentechniken einzusetzen, um den Vollzug der Freizugsrichtline zu gewährleisten."
Zu dem Antrag liegt eine Beschlussempfehlung vor über die namentlich abgestimmt wurde. Mit den Nein-Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP-Fraktion wurde der Antrag bei den Ja-Stimmen der Grünen-, und Linksfraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt.
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünenfraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Grümenfraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Grünenfraktion gestimmt und die antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Grünenfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der Grünenfraktion.