Einführung eines inklusiveren Wahlrechts

Der Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD fordert den Bundestag auf, das deutsche Wahlrecht inklusiver zu gestalten. Explizit sollen auch Personengruppen, die aktuell kein Wahlrecht haben, künftig wählen gehen dürfen.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
345
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
240
Nicht beteiligt
124
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Enthalten
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Enthalten
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Enthalten

Der Antrag der Regierungskoalition bezieht sich auf das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Urteil zum Wahlausschluss aufgrund des Bundeswahlgesetzes. Dieses besage, dass dem Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, eine Ende gesetzt werden müsse. Laut Regierungskoalition seien dadurch Änderungen sowohl des Bundes- als auch des Europawahlgesetzes notwendig geworden. Da eine Änderung des Wahlrechts immer mit einem zeitlichen Abstand zur nächsten Wahl erfolgen muss, ist eine Änderung des Europawahlgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (Die Europawahl ist am 26. Mai 2019), soll aber bis zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Durch den Antrag wird der Bundestag aufgefordert, zeitnah eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen:

Inklusives Wahlrecht: Die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes werden gestrichen und entsprechende Änderungen an § 6a des Europawahlgesetzes vorgenommen.


Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.