COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

Namentlich abgestimmt wurde über Artikel 6 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. In einer Beschlussempfehlung hatte der Rechtsausschuss Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Mit dem Erlass einer Rechtsverordnung sollen zukünftig auch die Landesregierungen ermächtigt werden, Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Virus vorlegen können, vorzunehmen.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Verena HartmannVerena Hartmannfraktionslos Enthalten
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Roland HartwigRoland HartwigAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Nicht beteiligt
Bild Matthias Hauer MdBMatthias HauerCDU/CSU120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD94 - Köln II Dagegen gestimmt
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Nicht beteiligt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HeiderMatthias HeiderCDU/CSU149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Peter HeidtPeter HeidtFDP177 - Wetterau I Enthalten
Portrait von Mechthild HeilMechthild HeilCDU/CSU198 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Nicht beteiligt
Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.Thomas HeilmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-NordGabriela HeinrichSPD244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Frank HeinrichFrank HeinrichCDU/CSU162 - Chemnitz Nicht beteiligt
Portrait von Marcus HeldMarcus HeldSPD206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Katrin Helling-PlahrKatrin Helling-PlahrFDP138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Udo HemmelgarnUdo HemmelgarnAfD131 - Gütersloh I Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD112 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf HenkeRudolf HenkeCDU/CSU87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Marc HenrichmannMarc HenrichmannCDU/CSU127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.