COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

Namentlich abgestimmt wurde über Artikel 6 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. In einer Beschlussempfehlung hatte der Rechtsausschuss Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Mit dem Erlass einer Rechtsverordnung sollen zukünftig auch die Landesregierungen ermächtigt werden, Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Virus vorlegen können, vorzunehmen.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marcel KlingeMarcel KlingeFDP286 - Schwarzwald-Baar Enthalten
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Enthalten
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Enthalten
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Enthalten
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Nicht beteiligt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dafür gestimmt
Elvan Korkmaz-EmreElvan Korkmaz-EmreSPD131 - Gütersloh I Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Kordula KovacKordula KovacCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Alexander KraußAlexander KraußCDU/CSU164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.