Änderungsantrag zur Brückenteilzeit

Mit ihrem Änderungsantrag fordert die Grünen-Fraktion eine Änderung des Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts der Bundesregierung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl in seiner Beschlussempfehlung eine Annahme des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung. Der Antrag der Grünen-Fraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie mit den Stimmen der AfD und FDP abgelehnt.

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Dafür gestimmt
63
Dagegen gestimmt
525
Enthalten
63
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE259 - Stuttgart II Enthalten
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RuppertStefan RuppertFDP176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dagegen gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dagegen gestimmt

Der durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffene Anspruch auf Brückenteilzeit beschränke sich auf Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Damit entstehe insbesondere für Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, ein Nachteil. Denn diese haben somit keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen bleiben so auf den Anspruch auf unbefristete Teilzeit beschränkt. Deswegen fordert die Grünen-Fraktion einen Schwellenwert von mehr als 15 Angestellten, um es einer größeren Anzahl von Beschäftigten zu ermöglichen, die Arbeitszeit an die Anforderungen des eigenen Lebens besser anzupassen. Darüber hinaus sei der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt, da auch der Anspruch auf unbefristete Teilzeit mehr als 15 Beschäftigte voraussetzte.

Ingesamt reichte die Grünen-Fraktion drei Änderungsanträge an. Die anderen zwei Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Die Anträge sind hier und hier zu finden.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, betont, dass die Beschäftigten sowie auch die Unternehmen von dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung profitieren werden, da er mehr Flexibilität, aber auch mehr Sicherheit schaffe. Das Gesetz leiste damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Gleichzeitig sorge das Gesetz für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, da Frauen überproportional oft teilzeitbeschäftigt sind. Damit werde den Frauen eine Chance geboten, wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.

Jürgen Pohl (AfD) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf, da der Schutzzweck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erreicht wird. Das Gesetze arbeite mit unbestimmten Rechtsbegriffen, welche die Beschäftigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor die Gerichte treiben wird. Des Weiteren werde die Mehrheit der Mütter durch die Falschfassung der Schwellenwerte nicht erfasst. Hinzu komme, dass der Entwurf das Konzept der Arbeit auf Abruf verstärkt und es somit keine Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.  

Wilfried Oellers (CDU/CSU) hebt hervor, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität in der Arbeitswelt schaffen und die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern wird. Bei der Brückenteilzeit handele es sich um ein allgemeinen Anspruch, der als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitnehmer*innen fungiert. Der Schwellenwert sei notwendig, um die Überlastung der Unternehmen zu verhindern sowie die Flexibilität der Unternehmen zu sichern.

Till Mansmann (FDP) spricht sich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus, da dieser zu einseitig sei. Auch er schließt sich der Meinung an, dass der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt wurde. Stattdessen sei es angebrachter, den Anspruch auf Brückenteilzeit mit einem Sachgrund zu verbinden.

Auch Susanne Ferschl (Linke) kritisiert den im Gesetzesentwurf festgeschriebenen Schwellenwert. Dieser stelle für über die Hälfte aller Beschäftigten eine Hürde dar, da diese aufgrund ihrer Anstellung in einem kleinen Unternehmen keinen Anspruch auf Brückenteilzeit haben. Auch gebe es in dem Entwurf weitere Hürden, die den Anspruch auf Brückenteilzeit für über 14 Millionen Beschäftigte versagt. Durch diese vielen Einschränkungen sei kein eindeutiger Anspruch für Beschäftigte festegelegt, sodass dieser Anspruch in vielen Fällen gerichtlich geklärt werden muss.