Änderungsantrag zum Kohleausstieggesetz: keine neue Inbetriebnahme ohne Rechtssicherheit

Im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg hat der Bundestag über einen Änderungsantrag der Grünen namentlich abgestimmt. Darin fordern die Grünen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstieg so geändert wird, dass Kraftwerke nicht in Betrieb genommen werden dürfen, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen.

Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP mit einer klaren Mehrheit abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN stimmten für den Antrag.

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Dafür gestimmt
120
Dagegen gestimmt
539
Enthalten
0
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes HuberAfD214 - Freising Nicht beteiligt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Ulla IhnenUlla IhnenFDP42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf in der BeekOlaf in der BeekFDP140 - Bochum I Dagegen gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Jürgen IrmerHans-Jürgen IrmerCDU/CSU172 - Lahn-Dill Nicht beteiligt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekDIE GRÜNEN220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Portrait von Christian JungChristian JungFDP272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dagegen gestimmt
Ingmar JungIngmar JungCDU/CSU179 - Wiesbaden Dagegen gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dagegen gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth KaiserElisabeth KaiserSPD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KamannUwe Kamannfraktionslos117 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Ralf KapschackRalf KapschackSPD139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dagegen gestimmt

Nach langjährigen Diskussionen verabschiedete der Bundestag ein Kohleausstieg- und Strukturhilfegesetz. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird unter anderem festgelegt, dass bis spätestens 2038 alle deutschen Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig regelt der Gesetzesentwurf, dass der Stand alle drei Jahre evaluiert wird und unter anderem das Gesetz hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik und das Vorziehen des Ausstiegs geprüft wird.

Das Kohleausstiegsgesetz wurde zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz verabschiedet, welches 40 Milliarden Euro für betroffene Regionen und Beschäftigte zur Verfügung stellt. Ein Teil des Geldes wird für Entschädigungszahlungen vorgesehen und soll unter anderem für alle anstehenden Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Bergbautreibenden Unternehmen seien dazu gesetzlich verpflichtet, berichtet der rbb. Des Weiteren verpflichten die im Gesetz beschlossenen Entschädigungen die Unternehmen, nicht gegen das Ausstiegsgesetz zu klagen.

Die Grünen üben unter anderem Kritik am Kohleausstiegsgesetz, da es nicht dem gesellschaftlichen Kompromiss der Kohlekommission entspreche. Hier setzt auch der Änderungsantrag an, über den namentlich Abgestimmt wurde.

So soll der Gesetzesentwurf so geändert werden, dass auch Kraftwerke, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regle, dass Kraftwerke, für die bis zum 29.01.2020 noch keine Genehmigung erteilt wurde, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Grünen möchten diesen Passus ergänzen und auch ein Verbot der Inbetriebnahme von Kraftwerken ermöglichen, wenn ein Kraftwerk "bis zu dem genannten Datum wegen Rechtsmitteln gegen die Genehmigung über keine bestandskräftige Genehmigung" verfügt.

Mit dem Änderungsantrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Inbetriebnahme von neuen Kraftwerken zu verhindern. Das am 30. Mai 2020 unter Protest in Betrieb genommene Kraftwerk Datteln 4 könnte von dieser Regelung betroffen sein.  Für den Fall, dass die Regelung eine Inbetriebnahme verhindere, sollen Entschädigungszahlungen möglich sein. Dabei solle stets abgewogen werden, "ob die Genehmigung voraussichtlich rechtmäßig gewesen wäre und inwieweit der Betreiber noch auf den Weiterbetrieb seines Kraftwerkes vertrauen durfte". So sei laut Antrag aufgrund der in Deutschland seit Jahrzehnten verfolgte Klimapolitik "nur eine beschränkte Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die langfristige Zulässigkeit des Betriebes von Kohlekraftwerken" gegeben.

Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP und somit vom Bundestag abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN votierten für den Antrag. Frithjof Schmidt (GRÜNE) stimmte gegen den Antrag seiner Fraktion.