Änderung des Grundgesetzes - Bildung, Bau und Verkehr

Am 29.11.2018 wurde im Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bereich Bildung, Bau und Verkehr abgestimmt. Ziel des Entwurfs ist es, bestimmte Artikel des Grundgesetzes dahingehend zu verändern, dass die finanzielle Unterstützung durch den Bund für Bildung, Bau und Verkehr auf Landes- und Kommunalebene ausgebaut wird. Damit würde das Kooperationsverbot (im Bereich Digitalisierung) etwas gelockert werden.

Von 670 teilnehmenden Abgeordneten stimmten 580 MdB dem Gesetzentwurf zu, 90 MdB stimmten dagegen oder enthielten sich. Nur die AfD-Fraktion stimmte gegen den Entwurf der Bundesregierung. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.

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Dafür gestimmt
578
Dagegen gestimmt
87
Enthalten
3
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD171 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Nicole BauerNicole BauerFDP228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Danyal BayazDanyal BayazDIE GRÜNEN278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Canan BayramCanan BayramDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Jens BeeckJens BeeckFDP31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Nicola BeerNicola BeerFDP182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU161 - Mittelsachsen Enthalten
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Melanie BernsteinMelanie BernsteinCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BernstielChristoph BernstielCDU/CSU72 - Halle Dafür gestimmt
Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter DIE LINKE, Kandidat zur Bundestagswahl 2021 in Kiel.Lorenz Gösta BeutinDIE LINKE6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dafür gestimmt

Die Bundesregierung formuliert in ihrem Gesetzentwurf die verstärkte Förderung in den Bereichen Bildung, Bau und Verkehr, angesichts der "gewachsenen Herausforderungen" bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, als unbedingt erforderlich. Es sei inzwischen eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur in den deutschen Schulen notwendig, ebenso wie bessere Ganztagsangebote, die zu mehr Chancengleichheit führen sollen. Im Bereich Bau soll der Sozialwohnungsbau erweitert werden, um "prekären Wohnungssituationen von einkommenschwächeren Haushalten entgegenzuwirken". Folgende Artikel sollen im Grundgesetz (GG) geändert, ergänzt oder hinzugefügt werden:

  • Artikel 104c GG: Die beschränkte Finanzhilfe im Bereich der Bildungsinfrastruktur soll aufgehoben werden, damit der Bund die Infrastruktur auf Kommunal- und Landesebene stärker unterstützen kann. Dies bedeutet eine Entspannung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern (im Bereich der Digitalisierung).
  • Hinzufügen von Artikel 104d GG: Schaffung von zweckgebundenen Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
  • Änderung des Artikels 125c GG: Sofortige Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
  • Ergänzung des Artikels 143e GG: Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung

Nachdem der Entwurf nun im Bundestag angenommen wurde, bedarf es im weiteren Verlauf noch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Dieser wird vermutlich noch bis zum Jahresende 2018 darüber abstimmen. Sollte der Gesetzentwurf auch dort angenommen werden, sollen die Änderungen im Grundgesetz ab Beginn 2019 gelten.

Olaf Scholz (SPD) betont, dass der Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs nicht nur eine Sache der Kommunen und Länder sein könne, es sei ein nationales Anliegen. Auch an der digitalen Infrastruktur und der Anbindung der deutschen Schulen solle sich der Bund in Zukunft stärker finanziell beteiligen.

Götz Frömming (AfD) kritisiert, dass diese Gesetzesänderung einen Frontalangriff auf die föderalen Strukturen Deutschlands bedeuten würde. Dadurch würde den Ländern ein wichtiger Teil ihres Hoheitsbereichs genommen, die Hoheit über Bildung.

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