Änderung des Grundgesetzes - Bildung, Bau und Verkehr

Am 29.11.2018 wurde im Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bereich Bildung, Bau und Verkehr abgestimmt. Ziel des Entwurfs ist es, bestimmte Artikel des Grundgesetzes dahingehend zu verändern, dass die finanzielle Unterstützung durch den Bund für Bildung, Bau und Verkehr auf Landes- und Kommunalebene ausgebaut wird. Damit würde das Kooperationsverbot (im Bereich Digitalisierung) etwas gelockert werden.

Von 670 teilnehmenden Abgeordneten stimmten 580 MdB dem Gesetzentwurf zu, 90 MdB stimmten dagegen oder enthielten sich. Nur die AfD-Fraktion stimmte gegen den Entwurf der Bundesregierung. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.

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Dafür gestimmt
578
Dagegen gestimmt
87
Enthalten
3
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Nicht beteiligt
Portrait von Michael KufferMichael KufferCDU/CSU219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan KühnStephan KühnDIE GRÜNEN160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU159 - Dresden I Nicht beteiligt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU154 - Leipzig-Land Dafür gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Jens LehmannJens LehmannCDU/CSU152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannDIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt

Die Bundesregierung formuliert in ihrem Gesetzentwurf die verstärkte Förderung in den Bereichen Bildung, Bau und Verkehr, angesichts der "gewachsenen Herausforderungen" bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, als unbedingt erforderlich. Es sei inzwischen eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur in den deutschen Schulen notwendig, ebenso wie bessere Ganztagsangebote, die zu mehr Chancengleichheit führen sollen. Im Bereich Bau soll der Sozialwohnungsbau erweitert werden, um "prekären Wohnungssituationen von einkommenschwächeren Haushalten entgegenzuwirken". Folgende Artikel sollen im Grundgesetz (GG) geändert, ergänzt oder hinzugefügt werden:

  • Artikel 104c GG: Die beschränkte Finanzhilfe im Bereich der Bildungsinfrastruktur soll aufgehoben werden, damit der Bund die Infrastruktur auf Kommunal- und Landesebene stärker unterstützen kann. Dies bedeutet eine Entspannung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern (im Bereich der Digitalisierung).
  • Hinzufügen von Artikel 104d GG: Schaffung von zweckgebundenen Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
  • Änderung des Artikels 125c GG: Sofortige Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
  • Ergänzung des Artikels 143e GG: Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung

Nachdem der Entwurf nun im Bundestag angenommen wurde, bedarf es im weiteren Verlauf noch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Dieser wird vermutlich noch bis zum Jahresende 2018 darüber abstimmen. Sollte der Gesetzentwurf auch dort angenommen werden, sollen die Änderungen im Grundgesetz ab Beginn 2019 gelten.

Olaf Scholz (SPD) betont, dass der Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs nicht nur eine Sache der Kommunen und Länder sein könne, es sei ein nationales Anliegen. Auch an der digitalen Infrastruktur und der Anbindung der deutschen Schulen solle sich der Bund in Zukunft stärker finanziell beteiligen.

Götz Frömming (AfD) kritisiert, dass diese Gesetzesänderung einen Frontalangriff auf die föderalen Strukturen Deutschlands bedeuten würde. Dadurch würde den Ländern ein wichtiger Teil ihres Hoheitsbereichs genommen, die Hoheit über Bildung.

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