Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Emmi Zeulner | CDU/CSU | 240 - Kulmbach | Dafür gestimmt | |
Gerhard Zickenheiner | DIE GRÜNEN | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Dagmar Ziegler | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Paul Ziemiak | CDU/CSU | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Matthias Zimmer | CDU/CSU | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Jens Zimmermann | SPD | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt | |
Pia Zimmermann | DIE LINKE | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Nicht beteiligt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 165 - Zwickau | Nicht beteiligt |
Die Regierungsfraktionen schreiben im Gesetzentwurf, dass von einer weiteren Erhöhung der Sitzanzahl im Deutschen Bundestag ausgegangen werden könne. Um das Parlament nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit zu bringen und die Akzeptanz des Bundestages in der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen, soll das Bundeswahlgesetz wie folgt geändert werden:
- Die Anzahl der Wahlkreise soll verringert werden. Tritt das Gesetz in Kraft, werden die Wahlkreise zum 1. Januar 2024 von 299 auf künftig 280 reduziert.
- Mit dem Ausgleich von Überhangmandaten soll zukünftig erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen werden.
- Ein weiterer Aufwuchs (u.a. durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Lis-tenmandate der gleichen Partei) in anderen Ländern soll vermieden werden, wobei eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleiben soll.
- Der Deutsche Bundestag soll eine Reformkommission einsetzen, die sich mit den Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen dazu erarbeitet.
Mit 362 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Nur die antragstellenden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, alle anderen Fraktionen entschieden sich dagegen.