Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Emmi Zeulner | CDU/CSU | 240 - Kulmbach | Dafür gestimmt | |
Gerhard Zickenheiner | DIE GRÜNEN | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Dagmar Ziegler | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Paul Ziemiak | CDU/CSU | 141 - Herne - Bochum II | Nicht beteiligt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Nicht beteiligt | |
Matthias Zimmer | CDU/CSU | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Pia Zimmermann | DIE LINKE | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Nicht beteiligt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Jens Zimmermann | SPD | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt |
Bereits seit längerer Zeit gab es mehrfach Gerichtsverfahren zu der Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen Atomkraftwerke treffen müssen, um die Wahrscheinlichkeit von Störmaßnahmen bestmöglich zu minimieren. Es war bis jetzt niemandem eine klare Verantwortung überwiesen worden. Um die Rechtsgrundlage eindeutiger zu machen, werden folgende Regelungen nun in das Atomgesetz als Ergänzungen aufgenommen:
Sowohl die Vorsorge als auch die konkrete Ausgestaltung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen werden Aufgabe der zuständigen Behörden und müssen gerichtlich überprüft werden. Es gibt zudem einen atomrechtlichen Funktionsvorbehalt zugunsten der zuständigen Fachbehörden, der sie im Zweifelsfall in die Verantwortung im Bezug auf die Risikoabschätzung zieht.
Des Weiteren muss ein von den zuständigen Behörden bestätigter Nachweis erbracht werden, dass genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Verantwortung für die Sicherheit von Atomkraftwerken, bezogen auf den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, liegt somit bei der Exekutiven.