Dazu gehören auch die Begleitung von Hilfsaktionen in Kriegs- und Katastrophengebieten, der Minderheitenschutz sowie die Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes.
In der Regel gehören die Ausschussmitglieder auch anderen Ausschüssen an und können so die Bewertung des Menschenrechtsausschuss zu bestimmten Vorhaben weitergeben. Genauso wichtig ist, dass sie sich dadurch auf dem aktuellen Informationsstand zur internationalen und innerdeutschen Politik befinden.
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DIE LINKE im Bundestag
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