Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (2015)

Union und SPD haben im Eilverfahren die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Linke und Grüne stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
404
Dagegen gestimmt
148
Enthalten
7
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Philipp MurmannPhilipp MurmannCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Özcan MutluÖzcan MutluDIE GRÜNEN75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD199 - Ahrweiler Nicht beteiligt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas NickAndreas NickCDU/CSU205 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Nicht beteiligt
Portrait von Ulli NissenUlli NissenSPD183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Portrait von Helmut NowakHelmut NowakCDU/CSU101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Julia ObermeierJulia ObermeierCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Tim OstermannTim OstermannCDU/CSU133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid PahlmannIngrid PahlmannCDU/CSU45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Symbolbild Computer

Union und SPD haben die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren beschlossen. Die Koalitionsfraktionen entschieden sich kurzfristig dazu, das umstrittene Gesetz auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche zu setzen.

Das Gesetz verpflichtet Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche Zugangsanbieter zum Speichern sogenannter Verkehrsdaten.

In Zukunft werden gespeichert:

  • Angaben, wann wer mit wem telefoniert
  • Angaben über die genutzte IP-Adresse im Internet (jeweils für die Dauer von zehn Wochen)
  • Angaben über den Standort bei Nutzung des Mobilfunknetzes, etwa bei Telefonaten, dem verschicken von SMS oder dem Verbinden mit dem Internet (für die Dauer von vier Wochen).


Die Inhalte der Kommunikation werden eigentlich nicht gespeichert. Eine Aunahme bildet wohl die SMS, deren Inhalte technisch bedingt mitgespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch Ermittlungsbehörden soll laut Union und SPD nur erlaubt sein, wenn es der Aufklärung oder der Verhinderung von besonders schweren Straftaten, etwa im Bereich Terrorismus oder Kinderpornografie, dient und ein Richter seine Zustimmung gegeben hat. Die Regierungskoalition erhofft sich, dass mithilfe der gespeicherten Daten Straftaten besser aufgeklärt und die Gefahrenabwehr gestärkt wird.

Ein besonders umstrittener Punkt in den Gesetz ist der neue Straftatbestand der Datenhehlerei. In Zukunft soll das zugänglich machen von illegal beschafften Daten unter Strafe gestellt werden. Kritiker befürchten, dass Whistleblower und investigative Journalisten zukünftig für ihre Arbeit strafrechtlich belangt werden könnten.

Die Opposition sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren u.a., dass mit einer anlasslosen Datenspeicherung die Unschuldsvermutung abgeschafft werde. Nach Ansicht der Kritiker könne eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität auch nicht verhindern, wie etwa der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo bewiesen habe (in Frankreich existiert eine Vorratsdatenspeicherung). Außerdem würde mit der Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten alte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt gekippt.